Verzeichnis Betonteile

Auflistung der durch den Güteschutz Beton überwachten und zertifizierten Betonteile geordnet nach Verwendungszwecken

Verzeichnis Betonteile 2024-03

Die  Güteschutzgemeinschaften  Hessen,  Nordrhein-Westfalen  und  Rheinland-Pfalz  bringen  dieses  Verzeichnis  Betonteile  in der Fassung 2024-03 gemeinsam  heraus.  Die  bisher verwendeten Vorgängerversionen in den einzelnen Güteschutzgemeinschaften verlieren somit ihre Gültigkeit. Die drei oben genannten Güteschutzgemeinschaften führen für die in  diesem  Verzeichnis aufgeführten  Betonteile  und  Bauprodukte  die  Überwachung  und Zertifizierung durch.
Neu hinzugekommen sind die Produktgruppen 4,5, 13,5, 9,2, die mineralisch gebundene Bauteile (Geopolymerbeton-Bauteile) enthalten. Eine Richtlinie ist Bearbeitung. Sobald sie fertiggestellt ist, werden Produktzertifikate, die zum Gütezeichen führen, erteilt.

Dieses  Verzeichnis  soll  einen  hohen  Nutzwert  für  die  Anwender  von  Betonteilen erreichen. Daher erfolgt die Gruppierung nach dem Verwendungszweck der Betonteile.
Über die Form der Gliederung von Betonteilen nach ihren Verwendungsbereichen ist es möglich,  nach  Betonteilen  und  ihren  Herstellern  zu  suchen.  Jedes  Betonteil  hat  eine Nummer, mit der man dieses in der Liste der Gütezeicheninhaber leicht wiederfindet.

  • Wasser, Abwasser, Umwelt
  • Garten-, Landschafts-, Verkehrswegebau
  • Konstruktive Fertigteile
  • Landwirtschaftliches Bauen
  • Wandbauteile
  • Wohnungsbau
  • Energie und Kommunikation
  • Baustoffe und nicht genormte Produkte

Die Spalte „Kennzeichnung/Nachweise“ gibt an, welche Kennzeichnung auf dem Produkt aufgebracht werden muss und welche Nachweise dafür erforderlich sind: (siehe auch Erläuterungen im Dokument und Allgemeines).

In  der  Spalte  „Verzeichnis  Nr.“  findet  sich  die  Schlüsselnummer  der  jeweiligen Produktgruppe.  Über  die  Schlüsselnummer  lassen  sich  in  der  Liste  der Gütezeicheninhaber die Firmen finden, die das jeweilige Produkt herstellen.

Die  „technischen  Regeln“  bilden  die  Überwachungsgrundlage  für  die  Produkte.  Zusätzlich  gelten  die  Anforderungen  der  Überwachungs-  und  Zertifizierungsordnung  (ÜZO).   Die  letzte  Spalte  der  Tabelle  „ÜZO  Teil“ gibt an, welcher  Teil  der  Überwachungs-  und Zertifizierungsordnung für die Überwachung und Zertifizierung maßgeblich ist.

Archiv

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