Organisation, Aufgaben und Leistungen

Allgemeines

Der Güteschutz Beton ist eine unabhängige Organisation mit über 70 jähriger Erfahrung in der Fremdüberwachung der Beton- und Fertigteilindustrie. Momentan werden ca. 200 freiwillig organisierte Hersteller von Fertigteilen und Betonwaren in Nordrhein-Westfalen und dem angrenzenden europäischen Ausland überwacht.

Der Güteschutz Beton ist für seine Tätigkeit im bauaufsichtlichen Bereich durch das Deutsche Institut für Bautechnik, Berlin (DIBt) anerkannt als:

  • Überwachungs- und Zertifizierungsstelle gemäß BauO NRW 2018 § 25 (1)
  • Notified Body (Kenn-Nr. 0793) nach Verordnung (EU) Nr. 305/2011 (EU-Bauproduktenverordnung)

Die Notifizierung gemäß EU-Bauproduktenverordnung (EU-BauPVO) als sog. notifizierte Stelle (notified body) für europäische Überwachungsaufgaben liegt für die mandatierten und harmonisierten europäischen Fertigteilnormen vor.
Die Anerkennungsbescheide sind als pdf-Dokumente hinterlegt.

Hinweis:
Aktueller Bescheid über die Anerkennung als Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstelle nach Landesbauordnung von 04/2021.

Anerkennung Landesbauordnung (ÜG026)
Anerkennungsbescheid BauPVO 305/2011

Für Anwender von Bauprodukten ist es von größter Bedeutung, ausschließlich qualitativ hochwertige, normgerechte Produkte einzusetzen. Alle Mitglieder des Güteschutz Beton Nordrhein-Westfalen weisen durch eine freiwillige und unabhängige Fremdüberwachung nach, dass ihre Produkte die technischen Anforderungen sicher einhalten.

Überwachte Qualität ist am Güte- bzw. Übereinstimmungszeichen zu erkennen:

Das Gütezeichen für Betonteile.

Bauaufsichtliches Übereinstimmungszeichen mit dem Gütezeichen als Symbol der Fremdüberwachenden Stellen.

Im Geltungsbereich europäischer Fertigteilnormen (z.B. DIN EN 13225 – Stabförmige tragende Bauteile) bringt der Hersteller selbst die CE-Kennzeichnung an. Konstruktive Fertigteile sind i.a. der Konformitätsnachweisstufe „2+“ zugeordnet, hier ist eine Voraussetzung für die CE-Kennzeichnung ein Zertifikat über die werkseigene Produktionskontrolle. Dieses Zertifikat stellt der Güteschutz Beton e.V. als sog. notified body nach entsprechender Erstprüfung aus. Unter der Kenn-Nummer 0793 ist der Güteschutz Beton e.V. europaweit als zertifizierende Stelle anerkannt und erkennbar  (NANDO-Liste).

CE-Zeichen

Für die Verwendbarkeit von Fertigteilen nach harmonisierten Normen in Deutschland reicht die bloße CE-Kennzeichnung nicht aus. Es sind zusätzliche in Deutschland zu beachtenden Anforderungen zu erfüllen. Bis zum Ende des Jahres 2016 wurde die Erfüllung nationaler Anforderungen durch ein Übereinstimmungszertifikat und durch ein zusätzlich zum CE-Zeichen aufgebrachtes Übereinstimmungszeichen verdeutlicht. Dies ist nach dem sog. „EuGH-Urteil“ nicht mehr zulässig. Der Güteschutz Beton e.V. stellt aus diesem Grund „Zertifikate über die Verwendbarkeit“ aus, um die Verwendbarkeit europäisch genormter Produkte in Deutschland zu dokumentieren. Diese Produkte werden zusätzlich zum CE-Zeichen mit dem Gütezeichen gekennzeichnet.

Grundsätzlich sagt die reine CE-Kennzeichnung nichts über die tatsächliche Qualität eines Produktes aus. Die Europäische Normung lässt durch eine Vielzahl von Leistungsklassen unterschiedlichste, CE-Zeichen-fähige Produktqualitäten zu. Die zusätzliche Zertifizierung durch den Güteschutz Beton e.V. bedeutet sowohl für Hersteller als auch für die Verwender von Betonprodukten einen objektiven, dokumentierten und sichtbaren Nachweis der Qualität, Verwendbarkeit und Konformität mit dem Regelwerk.

Die Liste Gütezeicheninhaber enthält eine Zusammenstellung aller überwachten Fertigteilhersteller, die für die ausgewiesenen Produktgruppen Zertifikate erhalten haben und o.a. Zeichen führen dürfen. Als kompakte Übersicht aller Betriebe, die güteüberwachte Qualitätserzeugnisse aus Beton herstellen, ist die Liste der Gütezeicheninhaber ein Hilfsmittel für Auftraggeber bei der Auswahl von Herstellern.

Aufgaben des Güteschutz Beton sind die Überwachung und Zertifizierung von Erzeugnissen aus Beton. Als Prüfbeauftragte kommen ausschließlich erfahrene Diplom-Bauingenieure mit nachgewiesenen erweiterten betontechnologischen Kenntnissen zum Einsatz. Die Beschränkung und Spezialisierung auf den Bereich der vorgefertigten Betonerzeugnisse erlaubt es, die aktuellen Entwicklungen in diesem komplexen Bereich zu verfolgen und den überwachten Firmen ein kompetenter Ansprechpartner zu sein.

Bei jedem Hersteller werden mindestens zweimal jährlich unangemeldete Überwachungsbesuche durchgeführt. Die Materialprüfungen der bei den Besuchen entnommenen Proben werden in externen Prüfstellen durchgeführt. Alle Feststellungen und Ergebnisse werden in Prüfzeugnissen und Überwachungsberichten dokumentiert. Die Durchführung der Überwachung und Zertifizierung ist nachvollziehbar in der „Überwachungs- und Zertifizierungsordnung“ festgeschrieben.

Auf der Grundlage positiver Ergebnisse der regelmäßigen Überwachung werden für den bauaufsichtlichen Produktbereich Übereinstimmungszertifikate gemäß § 27 BauO NRW erteilt. Für den nicht bauaufsichtlichen Produktbereich werden Produktzertifikate erteilt, die das Einhalten der jeweiligen technischen Regel und der damit verbundenen werkseigenen Produktionskontrolle bestätigen. Im Geltungsbereich harmonisierter, mandatierter europäischer Fertigteilnormen der Konformitätsnachweisstufe 2+ erhalten die Produzenten ein Zertifikat über die werkseigene Produktionskontrolle. Die Vergabe von Zertifikaten wird nach Produktgruppen vorgenommen.

Die erteilten Zertifikate behalten ihre Gültigkeit, so lange die Voraussetzungen für die Erteilung durch die Firma erfüllt werden. Nach jedem erfolgreich durchgeführten Überwachungsbesuch wird die Fortdauer der Gültigkeit der Zertifikate einer Firma bescheinigt. Diese Bescheinigung kann bei den Herstellern angefordert werden.

Das System Güteschutz Beton ist vor über 65 Jahren geschaffen worden, um Anwendern und Verbrauchern von Betonerzeugnissen einen sicheren und einfachen Zugriff auf Produkte mit definierter Qualität zu ermöglichen. Die Güteschutzgemeinschaft als eingetragener Verein, der unabhängig seine Mitglieder überwacht, hat sich bewährt. Die Satzung des Vereins verbietet einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, Interessenskonflikte sind somit ausgeschlossen.

Damit die Anforderungen der DIN EN 17065 zur Gleichbehandlung bei der Zertifizierung erfüllt werden, weisen wir darauf hin, dass die Tätigkeit als Überwachungs- und Zertifizierungsstelle auch von Unternehmen in Anspruch genommen werden kann, die nicht Mitglied im Güteschutz Beton sind oder werden wollen.

Erfahrungen und Anregungen, aber auch aufgetretene Probleme der Abnehmer werden durch den Güteschutz Beton aufgenommen und können in die Durchführung und den Umfang der Überwachung gezielt einfließen.

Bei neu entwickelten Produkten werden technische Regeln erarbeitet, die Produktstandards definieren und den Umfang der werkseigenen Produktionskontrolle und der Fremdüberwachung festlegen.

Die Sicherung und die Weiterentwicklung der Produktqualität sind wesentliche Bestandteile des Systems.

Grundlagen der Überwachung sind:

  • Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) des  DIBT, Berlin und jeweilige Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen der Länder
  • Bauprodukte- und Bauartenverordnung BauPAVO NRW
  • technische Regeln, z.B. DIN-Normen, bauaufsichtliche Zulassungen, Richtlinien
  • „Überwachungs- und Zertifizierungsordnung“
  • Satzung des Vereins

Detaillierte Informationen über die Ergebnisse der Fremdüberwachung sind in Prüfzeugnissen und Überwachungsberichten dokumentiert. Der Überwachungsbericht ist modular aufgebaut, jede überwachte Firma erhält eine auf ihr Produktionsspektrum abgestimmte Version.

Nach Abschluss des Überwachungsdurchgangs erhält jede Firma die Bescheinigung über die Fremdüberwachung und Zertifizierung, mit der die Gültigkeit der erteilten Zertifikate bestätigt wird.

Die Berichte sowie zugehörige Prüfzeugnisse liegen den Mitgliedsfirmen vor. Bei Abweichungen von den technischen Regeln werden Maßnahmen nach der Überwachungs- und Zertifizierungsordnung eingeleitet und Sonderprüfungen vorgenommen. Bei wiederholten negativen Feststellungen wird das Recht zur Benutzung des Gütezeichens und des Übereinstimmungszeichens entzogen.

Der Leiter der Zertifizierungsstelle lässt sich vom Fachausschuss zur Sicherung der Unparteilichkeit (FaSU) in wichtigen Fachfragen und in allen Zweifelsfällen beraten (siehe auch Satzung §14). Der FaSU berät den Leiter über die Berechtigung der Zertifikatserteilungen bzw. -erweiterungen. Er berät im Übrigen den Leiter in allen Sonderfällen hinsichtlich der weiteren Verfahrensweise.

Der FaSU tagt mindestens einmal jährlich und behandelt folgende Punkte:

  • Überprüfung der Unparteilichkeit nach DIN EN 17065:2013.
  • Grundsätzliche Regelungen zur Überprüfung der Unparteilichkeit der Zertifizierungstätigkeiten des Güteschutz Beton .
  • Untersuchung auf kommerzielle oder andere Aspekte, die eine ständige objektive Bereitstellung der Zertifizierungstätigkeiten verhindert (wirtschaftlicher, finanzieller oder sonstiger Druck).
  • Bewertung der Unparteilichkeit der Audits, der Zertifizierungen und der Entschei-dungsprozesse der Zertifizierungsstelle: Überprüfung der Firmenakten anhand von Stichproben, aktuelle Fälle mit negativen Feststellungen.

Der FaSU kann von allen Stellen im Streitfall z.B. bezüglich Überwachung, Zertifizierung, falsche oder unberechtigte Kennzeichnung eingeschaltet werden.
(fasu@gueteschutz-beton.de)

Stimmberechtigte Mitglieder des Fachausschusses:

  • Prof. Dr.-Ing. Matthias Middel
  • Christoph Hornung, Verkaufsleiter HTI Collin & Schulten KG
  • Dipl.-Ing. Engin Alparslan, Geschäftsführer Bergisch-Rheinischer Wasserverband Haan
  • Dipl.-Chem. Dr. rer. nat. Werner Cordes, Wittekind Zement
  • Univ.-Prof. Dr.-Ing. Steffen Anders, Universität Wuppertal
  • Prof. Dr.-Ing. Carsten Koch. Fakultät für Bauingenieurwesen und Umwelttechnik. TH Köln
  • Dipl.-Ing. Martin Großkopff, Fa. Kleihues

Beratendes Mitglied des Fachausschusses:

  • Herr Torsten Landers, Steuerberater

Der Güteschutz Beton e.V. unterstützt seine Mitglieder durch Überwachungs- und Zertifizierungstätigkeiten in Bereichen, die unmittelbar mit der Herstellung von Betonerzeugnissen zusammenhängen:

  • Bei der Zertifizierung von Qualitätsmanagementsystemen gemäß DIN ISO 9000 ff. besteht ein Kooperationsabkommen mit der Zertifizierungsstelle VDZ Service GmbH in Düsseldorf. Die VDZ-Service GmbH gehört zum Forschungsinstitut der Zementindustrie (VDZ) und ist seit 1998 für die Zertifizierung von QM-Systemen und seit 2003 für die Zertifizierung von Umweltmanagementsystemen akkreditiert.
    Mitgliedsfirmen, die sich für eine Zertifizierung ihrer Qualitätsmanagementsysteme entscheiden, können auf Prüfbeauftragte des Güteschutz Beton e.V. als Auditoren zurückgreifen.
  • Überwachung der Weiterverarbeitung von Stahl vom Ring nach DIN 488 Teil 3 bzw. Teil 6.
  • Überwachung und Zertifizierung nach dem niederländischen Baustoffebeschluss / Beschluss Bodenqualität gemäß BRL 5070 für Mitglieder, die in die Niederlande exportieren möchten.
  • Überwachung und Zertifizierung der Herstellung von Beton nach Eigenschaften (Transportbeton) nach DIN EN 206-1 / DIN 1045-2 für Mitglieder, die neben einer Fertigteilherstellung auch ein Transportbetonwerk betreiben.
  • Überwachung von ÜK2/3- Baustellen nach DIN EN 13670 und DIN 1045-3