Auflistung der durch den Güteschutz Beton überwachten und zertifizierten Betonteile geordnet nach Verwendungszwecken
Verzeichnis Betonteile 2024-03
Die Güteschutzgemeinschaften Hessen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz bringen dieses Verzeichnis Betonteile in der Fassung 2024-03 gemeinsam heraus. Die bisher verwendeten Vorgängerversionen in den einzelnen Güteschutzgemeinschaften verlieren somit ihre Gültigkeit. Die drei oben genannten Güteschutzgemeinschaften führen für die in diesem Verzeichnis aufgeführten Betonteile und Bauprodukte die Überwachung und Zertifizierung durch.
Neu hinzugekommen sind die Produktgruppen 4,5, 13,5, 9,2, die mineralisch gebundene Bauteile (Geopolymerbeton-Bauteile) enthalten. Eine Richtlinie ist Bearbeitung. Sobald sie fertiggestellt ist, werden Produktzertifikate, die zum Gütezeichen führen, erteilt.
Dieses Verzeichnis soll einen hohen Nutzwert für die Anwender von Betonteilen erreichen. Daher erfolgt die Gruppierung nach dem Verwendungszweck der Betonteile.
Über die Form der Gliederung von Betonteilen nach ihren Verwendungsbereichen ist es möglich, nach Betonteilen und ihren Herstellern zu suchen. Jedes Betonteil hat eine Nummer, mit der man dieses in der Liste der Gütezeicheninhaber leicht wiederfindet.
- Wasser, Abwasser, Umwelt
- Garten-, Landschafts-, Verkehrswegebau
- Konstruktive Fertigteile
- Landwirtschaftliches Bauen
- Wandbauteile
- Wohnungsbau
- Energie und Kommunikation
- Baustoffe und nicht genormte Produkte
Die Spalte „Kennzeichnung/Nachweise“ gibt an, welche Kennzeichnung auf dem Produkt aufgebracht werden muss und welche Nachweise dafür erforderlich sind: (siehe auch Erläuterungen im Dokument und Allgemeines).
In der Spalte „Verzeichnis Nr.“ findet sich die Schlüsselnummer der jeweiligen Produktgruppe. Über die Schlüsselnummer lassen sich in der Liste der Gütezeicheninhaber die Firmen finden, die das jeweilige Produkt herstellen.
Die „technischen Regeln“ bilden die Überwachungsgrundlage für die Produkte. Zusätzlich gelten die Anforderungen der Überwachungs- und Zertifizierungsordnung (ÜZO). Die letzte Spalte der Tabelle „ÜZO Teil“ gibt an, welcher Teil der Überwachungs- und Zertifizierungsordnung für die Überwachung und Zertifizierung maßgeblich ist.