Keine Mitgliederversammlung in 2020
Die aktuellen Verordnungen und Erlasse lassen keine Veranstaltungen zu, und so kann unsere Mitgliederversammlung in diesem Jahr nicht stattfinden.
Wir werden Unterlagen per Post an unsere Mitglieder versenden, und die erforderlichen Abstimmungen in schriftlicher Form unter Beachtung der Regelungen zum Vereinsrecht (gemäß Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs-und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung
der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie) durchführen als Beschlüsse ohne Versammlung der Mitglieder.
In dieser schwierigen und sorgenvollen Situation ist der Schritt angemessen und trägt auch dem Gemeinwohl, dem wir als eingetragener Verein verpflichtet sind, gebührend Rechnung. Bis zu einer unbeschwerten Feier unseres Jubiläums 70 Jahre Güteschutz wird sicherlich Zeit vergehen, und so werden wir dann, wenn es soweit ist, 70+1, 70+2 oder 70+3 feiern.