ÜZO Teil 10 – Richtlinie für Betonteile aus alkalisch aktivierten Materialien (AAM) und für Betonteile aus Geopolymeren (Rili AAM-GPB)

Die meisten europäischen Normen für Betonteile begrenzen ihren Anwendungsbereich auf die Verwendung von zementgebundenen Bindemitteln bei der Produktion. Dadurch schließen diese Normen Betonteile aus, die andere Bindemittel enthalten wie z.B. alkalisch aktivierte Materialien (AAM) oder Geopolymere.
Damit ein technischer Fortschritt bei der Produktion und der Verwendung von Betonteilen aus alkalisch aktivierten Materialien oder Geopolymerbetonteilen in gütegesicherter und bewährter Produktqualität erreicht werden kann, führen wir für die in dieser Richtlinie für Betonteile aus AAM und Geopolymeren (Rili AAM-GPB) aufgeführten Produkte die Überwachung und Zertifizierung durch.
In dieser Richtlinie wird festgelegt, dass Hersteller von Betonteilen aus AAM oder Geopolymerbetonteilen ein System der werkseigenen Produktionskontrolle analog den Anforderungen europäischer Normen für andere Betonprodukte einrichten.

Einer der wesentlichen Aspekte, der bei der Produktion von Betonteilen aus AAM und Geopolymeren verfolgt wird, ist die Reduktion der produktspezifischen CO2-Emissionen. Im Rahmen der Lebenszyklusanalysen weisen diese Betonteile  hinsichtlich der verwendeten Ausgangsstoffe bisher einen geringeren CO2-Fußabdruck auf, da die prozessbedingten CO2-Emissionen bei der Herstellung von konventionellen Zementen vergleichsweise einen höheren negativen Einfluss auf die CO2-Bilanz der hergestellten Betone haben. Zu berücksichtigen sind jedoch Herkunft der Ausgansgsstoffe, Transportdistanzen usw. bei der Bilanzierung jedes einzelnen Produktes.

Damit keine Konflikte mit baurechtlichen Anfoderungen auftreten, ist der Anwendungsbereich der Richtlinie begrenzt auf statisch nicht tragende Bauteile.

Überwachungs- und Zertifizierungsordnung Teil 10: 2026-06 (Rili AAM-GPB)

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