Erweiterung unserer Anerkennungen – neuer Bescheid des DIBt 2021

Neue Anerkennungsbereiche durch das DIBt erteilt

Nach über einem Jahr Bearbeitungszeit, einem Besuch in Berlin,  und Feinschliff an grammatikalischen Nuancierungen in unserer Überwachungs- und Zertifizierungsordnung, haben wir nun einen neuen Anerkennungsbescheid erhalten, in dem Erweiterungen unserer bauaufsichtlichen Tätigkeiten enthalten sind.

Im Mai haben wir für folgende Bereich durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) die Anerkennung erhalten:

Beton und Fertigteile für den Umgang mit Gärsubstarten, Jauche, Gülle,
Silagesickersaft (JGS) und für Fahrsilos:

Anerkennung als Überwachungs- und Zertifizierungsstelle für die Erteilung von Übereinstimmungszertifikaten. Nach einer längeren Übergangsfrist ist nun die Erteilung von Übereinstimmungszertifikaten in den o.a. Bereichen möglich.

Nachträgliche Bewehrungsanschlüsse:

Anerkennung als Prüfstelle für die Überprüfung von Herstellern von Bauprodukten und Anwendern von Bauarten für den Eignungsnachweis zur Ausführung von nachträglichen Bewehrungsanschlüssen mit eingemörtelten Bewehrungsstäben.
Nach aktuellem Baurecht (BauPAVO NRW in der Fassung vom 01.06.2019) benötigen Betriebe, die nachträgliche Bewehrungsanschlüsse mit eingemörtelten
Bewehrungsstäben ausführen, nicht nur eine Schulung des Fachpersonals durch den Systemhersteller, sondern auch einen Eignungsnachweis durch eine dafür
anerkannte Prüfstelle. Diesen Eignungsnachweis kann der Güteschutz Beton ab sofort ausstellen. Weitere Informationen zum Eignungsnachweis enthält
VV TB NRW, Ausgabe September 2020, Anhang 1.

Rohre und Schächte aus Polymerbeton:

Anerkennung als Überwachungs- und Zertifizierungsstelle für die Erteilung von Übereinstimmungszertifikaten.
Die betrifft die Herstellung von Bauteilen nach den Normen DIN EN 14636-1:2010-04 und DIN EN 14636-2:2010-04

Anerkennungsbescheid DIBt 2021

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