Umsetzung des EuGH-Urteils
Das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen hat am 21. Oktober 2016 einen Erlass zum Vollzug des Bauproduktenrechtes veröffentlicht. Damit wird das sog. „EuGH-Urteil“ umgesetzt. Der Erlass kann auf den Seiten des MBWSV NRW heruntergeladen werden.
Ministerium für Bau und Gleichstellung NRW
Der Erlass klärt u.a., dass ab sofort die Doppel-Kennzeichnung von Bauprodukten mit „CE“ und „Ü“ nicht mehr zulässig ist. Die Anforderungen an die Bauprodukte bleiben unverändert erhalten.