Zertifikat über die Verwendbarkeit in Bauwerken

Der Güteschutz Beton

hat seine Mitglieder mit neuen Zertifikaten des Typs „Zertifikat über die Verwendbarkeit in Bauwerken“ ausgestattet. Diese lösen die bislang gültigen Übereinstimmungszertifikate ab, die nach dem sog. „EuGH-Urteil“ und einem Erlass des NRW-Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr nicht mehr für den Nachweis nationaler Anforderungen zulässig sind.

Ein Beispiel des neuen Zertifikatstyps steht zum Download zur Verfügung.

Beispielzertifikat für die Verwendbarkeit in Bauwerken

Das Infoblatt für Auftraggeber, Baustoffhandel, Planer und Behörden mit dem Titel „Änderungen im Deutschen Baurecht – Neues Zertifikat über die Verwendbarkeit in Bauwerken“ steht ebenfalls zum download zur Verfügung

Zertifikat über die Verwendbarkeit in Bauwerken

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