NRW Erlass zum Vollzug des Bauprodukterechtes

Umsetzung des EuGH-Urteils

Das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen hat am 21. Oktober 2016 einen Erlass zum Vollzug des Bauproduktenrechtes veröffentlicht. Damit wird das sog. „EuGH-Urteil“ umgesetzt. Der Erlass kann auf den Seiten des MBWSV NRW heruntergeladen werden.

Ministerium für Bau und Gleichstellung NRW

Der Erlass klärt u.a., dass ab sofort die Doppel-Kennzeichnung von Bauprodukten mit „CE“ und „Ü“ nicht mehr zulässig ist. Die Anforderungen an die Bauprodukte bleiben unverändert erhalten.

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