Dezentrales Arbeiten und Überwachungsbesuche

Unser Umgang mit SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung
(Corona-ArbSchV)

Bereits seit Längerem haben wir für alle unsere Mitarbeiter Möglichkeiten für dezentrales Arbeiten geschaffen, und wenden sie umfangreich und erfolgreich an.
Daher haben wir die Anforderungen der Corona-ArbSchV vor ihrem Inkrafttreten erfüllt.
Unser Büro ist regelmäßig besetzt in reduzierter Anzahl der Mitarbeiter.
Einige wenige Tätigkeiten wie z.B. das Erteilen neuer Zertifikate und Urkunden erfolgen nach wie vor zentral und in Präsenz.
Unsere Überwachungsbesuche werden unter Beachtung der geltenden Vorsichtsmaßnahmen auch weiterhin vor Ort in den Produktionen durchgeführt, dabei werden  die aktuelle Lage vor Ort und die Hygienneanforderungen der Hersteller angewendet.

team Güteschutz

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