Neue Satzung in das Vereinsregister eingetragen und veröffentlicht
Die bei der vergangenen Mitgliederversammlung am 19. November 2021 geänderte Satzung wurde zwischenzeitlich in das Vereinsregister eingetragen.
Die Satzung des Güteschutz Beton verfolgte seit der Gründung im Jahr 1950 das Ziel, die Güte von Betonteilen auch zum Wohle der Verwender und Verbraucher zu schützen und auf diesem Wege für den Einsatz von Betonteilen zu werben.
Gerade in jüngster Vergangenheit hat sich der Anspruch an Güte und Qualität ausgedehnt auf weitere Schutzziele. Zu den öffentlich-rechtlich bestehenden Schutzzielen sowie den von einer zukunftsorientierten Gesellschaft geforderten Themenbereichen zählen der Schutz von Leben, Gesundheit, Umwelt, Energie, Schutz natürlicher Lebensgrundlagen und technischer Ressourcen. Auch diese Erwartungen wollen Auftraggeber und Verwender von Betonteilen erfüllt wissen und darüber unabhängige, neutrale und anerkannte Bestätigungen zur Verfügung gestellt bekommen.
Daher wurde der wichtige §3 Zweck um diese Bereiche ergänzt. In einer neuen Ziffer (4) trägt die Vereinigung dazu bei, die Verwendbarkeit der Bauprodukte und Betonerzeugnisse in Bauwerken in Deutschland nachzuweisen und den Schutz der Verwender von Bauprodukten und Betonerzeugnissen zu verbessern. Damit wird ein Schutz- und Nachweisniveau festgeschrieben, das deutlich über den reinen Gedanken des freien Warenverkehrs der EU-Bauproduktenverordnung hinausgeht.
Die Ursprungsidee des Güteschutzes nimmt mit der Neufassung der Satzung die Anforderungen der heutigen Gesellschaft auf und belegt auch in Zukunft die Rolle, Hersteller auf hohem Niveau zu überwachen und zertifizieren und Verwender von Betonteilen mit verlässlichen Informationen über die Qualität der zertifizierten Hersteller zu versorgen.