
Es ist im Selbstverständnis des Güteschutz enthalten, dass weder natürliche noch juristische Personen aufgrund von politischen, territorialen, emotionalen, subjektiven oder anderen Beweggründen durch den Güteschutz Beton diskriminierend behandelt werden. Dieses Selbstverständnis setzen wir ebenfalls bei unseren Kunden sowie unseren Lieferanten voraus und behalten uns restriktive Maßnahmen bei Verstößen vor, die uns bekannt werden.
Ergänzend weisen wir darauf hin, dass unsere Überwachungs- und Zertifizierungstätigkeit auch von Unternehmen in Anspruch genommen werden kann, die nicht Mitglied des Güteschutz Beton sind oder werden möchten.
Die oberste Leitung der Validierungsstelle verpflichtet sich hiermit öffentlich dazu, die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit in allen Belangen der DIN EN ISO/IEC 17029 zu wahren. Sie hat die Bedeutung der Unparteilichkeit für die Durchführung der Validierungstätigkeiten verstanden und Instrumente eingeführt, mit denen Interessenkonflikte aufgespürt werden und die fortwährende Objektivität sichergestellt wird. Insbesondere sind alle Maßnahmen umgesetzt worden, um die Ziele und die Vorgaben des Artikel 46 der EU-BauPVO 2024/3110 zu erfüllen.
Als Güteschutz Beton bewegen wir uns dabei auf uns gute bekannten Wegen, die seit 1950 das unabhängige und glaubwürdige, neutrale und für alle am Bau beteiligten verlässliche Fundament unserer Arbeit darstellen.

