
Jeder Eingriff des Menschen in die Natur ist zwangsläufig auch eine Veränderung der Natur in ihrer ursprünglichen Natürlichkeit.
Und viele E
ingriffe überdauern Jahrhunderte, die römische Siedlung Glanum in der Provence ist ein Beispiel dafür, und auch ein
Beispiel für Nachhaltigkeit, denn Teile davon existieren bis heute.
Unsere Gebäude,die wir heute erstellen, werden ganz sicher nicht 2000 Jahre und mehr überdauern, weder funktionstüchtig noch als Ruinen. Die moderne Bautechnik ist nicht für diese Zeiträume konzipiert.
Doch wir können dafür sorgen, dass die verwendeten Ressourcen, die für die Erstellung von Gebäuden und Bauwerken erforderlich sind, sparsam eingesetzt werden, und die Eingriffe in die Natur durch Energie, Emissionen und Materialien so gering sind, wie es jetzt in dieser Zeit möglich ist.
Der Weg dahin ist seit 2026 gesetzlich geregelt durch die europäische Bauproduktenverordnung. Sie enthält intensive Vorgaben und Verpflichtungen, die sich mit der ökologischen Leistung von Bauprodukten auseinandersetzen. Auch wenn er aktuell noch unscharf und nebelig erscheint, so nehmen die Rahmenbedingungen Gestalt an.

Hersteller von Bauprodukten müssen die ökologische Leistung ihrer Produkte kennen, und eine Aussage darüber erstellen, veröffentlichen und den Kunden zur Verfügung stellen.
Validierungsstellen werden diese ökologischen Aussagen überprüfen und Bestätigungen darüber erteilen.
Die Bauherren als Verwender der Bauprodukte können sich auf dieser Grundlage ganz gezielt und verlässlich für Erzeugnisse entscheiden, die sie aufgrund ihrer ökologischen Leistung in ihren Gebäuden verwenden möchten.
Güteschutz Beton ist seit 1950 der Qualität verpflichtet, und ein wichtiger Teil davon ist die ökologische Leistung. Wir haben daher die Entscheidung gefällt und umgesetzt, die Akkreditierung als Validierungsstelle nach EU-BauPVO in Verbindung mit DIN EN ISO/IEC 17029 zu beantragen, und uns einer Erstbegutachtung durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAKKS) unterzogen. Sobald wir die Akkreditierung erlangt haben, werden Sie die Urkunde sowie die europäische Notifizierung als Download hier finden können.
Wir freuen uns über das neue Betätigungsfeld und möchten Ihnen auf diesen Seiten ein hohes Maß an Informationen über unsere Tätigkeit bieten. Ihre Fragen nehmen wir gerne entgegen, ebenso Ihre Anfragen für die Validierung Ihrer hergestellten Bauprodukte.
Viele Punkte auf diesen Seiten erfüllen die formalen Anforderungen des Gesetzes, der Norm, der DAKKS. Im Kern eint sie das Bestreben, dazu beizutragen, dass uns die Pusteblumen niemals ausgehen.

Alle Bilder gehören uns, also gucken, nicht anfassen! Gilt auch für den Text!
Ökologische Leistung von Bauprodukten, Abgrenzung zu bestehenden Verfahren
Dieser Begriff ist im Bereich Beton und Betonfertigteile sowie Betonwaren weitgehend neu und daher wenig bekannt.
Es handelt sich um ein Merkmal, dass in der neuen EU-Bauproduktenverordnung ergänzend aufgenommen wurde, und das dann in europäischen Produktnormen angewendet werden wird.
Der Hersteller muss in einer Berechnung darstellen, wie die Auswirkungen seines Bauproduktes auf die Umwelt beschaffen sind. Als Parameter dafür wird zunächst einmal das Erderwärmungspotential (=GWP, GlobalWarmingPotential) herangezogen. Inweiteren, gestaffelten Schritten werden in den kommenden Jahren ergänzende Paramter hinzukommen, über die ein Nachweis erbracht werden muss.
Alle Nachweise sind durch den Hersteller der Bauprodukte zu erbringen, dafür werden die Ausgangsmaterialien, die Energie, Abfälle u.v.m. bilanziert und als Ausgangsgrößen für eine Berechnung verwendet.
Diese Berechnung ist im Kern das, was heute als eine Ökobilanz im deutschsprachigen Raum bekannt ist, international handelt es sich um eine Umweltproduktdeklaration (=EPD, EnvironmentalProductDeclaration).
Wenn eine Ökobilanz privatrechtlich verifiziert wird, dann spicht man in Deutschland gerne von einer Umweltproduktdeklaration ( =UPD, irrtümlich jedoch EPD genannt). International handelt es sich dann um eine verifizierte Ökobilanz (= verified EPD).
Verifiziert, Validiert, Lücke, Hund und Katze
Verifizierte Ökobilanzen basieren bislang auf freiwilligen Systemen, die sich an internationalen Normen orientieren, jedoch keinerlei Anbindung an nationales oder europäisches Baurecht aufweisen.
Sie werden z.B. verwendet, um für privatrechliche Nachhaltigkeitszertifizierungen von Baustoffen im CSC-System verwendet zu werden, oder bei der privatrechlichen Zertifizierung von Gebäuden gemäß DGNB, LEED oder BREEm-Standards.
Diese Resultate können als ökologische Behauptung einer Leistung durch den Hersteller herangezogen werden, jedoch stellen sie keine Validierung dieser Leistung im System 3+ dar.
Dafür muss eine anerkannte Validierungsstelle eingeschaltet werden, die Güteschutz Beton für den Bereich vorgefertigter Betonerzeugnisse sein wird.
Es gibt also mindestens eine Lücke zwischen den bisherigen, privatrechtlichen Begriffen, und den neuen, baurechtlichen Anforderungen!


Verifizierung ist nicht Validierung, es sind zwei autarke Worte, also so wie Hund und Katze!
Beides Tiere, und doch anders. Beides Verfahren, genormt, und beides doch anders, und nur Validierung ist baurechtlich relevant!


Alle Bilder gehören uns, also gucken, nicht anfassen! Gilt auch für den Text!

