Grundlagendokumente

Überwachungs- und Zertifizierungsordnung

Vorgefertigte Betonteile werden in einer Vielzahl von Variationen für sämtliche Anwendungsbereiche des Bauens hergestellt. Seit 1950 hat sich der Güteschutz Beton als externe, unabhängige und neutrale Stelle darauf spezialisiert, die Qualität von Betonteilen durch Prüfungen, Überwachungen und Zertifizierungen nachzuweisen.

Die Überwachungs- und Zertifizierungsordnung (ÜZO) ist die Grundlage für die Überwachung und Zertifizierung durch den Güteschutz Beton.

Darin ist festgelegt, wann Zertifikate erteilt werden können, wie lange sie aufrecht erhalten bleiben und wann der Entzug eines Zertifikates erfolgen muss. Sie ist die grundlegende Regel zwischen den Herstellern von Betonteilen und dem Güteschutz Beton. Durch die konsequente Anwendung ihrer Inhalte ist sie das Instrument, durch das die Anwender von güteüberwachten Betonteilen gerechtfertigtes Vertrauen in die erteilten Zertifikate und in das Gütezeichen setzen können.

Die ÜZO ist in neun Teile gegliedert:

Der Teil 1 formuliert die Anforderungen und Voraussetzungen für die Erteilung des Gütezeichens durch den Güteschutz Beton. Sie gehen über die jeweiligen vorhandenen, technischen Produktspezifikationen wie z.B. Normen, hinaus.
Hierdurch soll das Vertrauen aller Baubeteiligten in güteüberwachte Bauprodukte sichergestellt und aufrechterhalten werden.

Überwachungs- und Zertifizierungsordnung Teil 1: 2020-09

Der Teil 2 regelt die Anforderungen und Voraussetzungen für die Erteilung der Übereinstimmungszertifikate und die Verwendung des Übereinstimmungszeichens auf der gesetzlichen Grundlage der Landesbauordnungen.

Überwachungs- und Zertifizierungsordnung Teil 2: 2022-04

Der Teil 3 regelt die Anforderungen und Voraussetzungen für die Erteilung der Zertifikate über die Konformität der werkseigenen Produktionskontrolle als Voraussetzung für die Verwendung des CE-Zeichens durch die Hersteller auf der gesetzlichen Grundlage der Bauproduktenverordnung [Verfahren 2+].

Überwachungs- und Zertifizierungsordnung Teil 3: 2024-06

Der Teil 4 enthält die Anforderungen an die werkseigene Produktionskontrolle. Er ist bei Betonteilen mit Gütezeichen anzuwenden. Dieser Teil ersetzt die ursprüngliche Rili WPK.

Überwachungs- und Zertifizierungsordnung Teil 4: 2018-01

Im Teil 5  „RiBoN“ sind Anforderungen an Betonteile enthalten, für die es bislang keine eigenen Normen/technischen Produktspezifikationen, gibt. Dieser Teil ersetzt die ursprüngliche Rili NGB.

Überwachungs- und Zertifizierungsordnung Teil 5: 2022-10 – RiBoN

Im Teil 6  werden die Kriterien für die Erteilung von Produktzertifikaten und für die Zulassung von Prüfstellen  im Geltungsbereich der ÜZO Teil 1 festgelegt. Die in diesem Bereich zugelassenen Prüfstellen enthält das Dokument „Tabelle Prüfstellen“.

Überwachungs- und Zertifizierungsordnung Teil 6: 2023-04
Tabelle Prüfstellen ÜZO Teil 1

Teil 7 regelt die Vergabe von Zertifikaten über die Verwendbarkeit in Bauwerken – Kennzeichnung mit dem Gütezeichen – Privatrechtliche Überwachung und Zertifizierung gemäß Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB) des DIBt. Die Zertifikate über die Verwendbarkeit in Bauwerken dokumentieren das Einhalten nationaler Anforderungen, die CE-gekennzeichnete Teile bei einer Verwendung in Deutschland einhalten müssen. Hierzu gehört auch die Berücksichtiging der Auswirkungen auf Boden und Grundwasser, die in der VV TB im Anhang ABUG geregelt sind.

Überwachungs- und Zertifizierungsordnung Teil 7: 2018-01

Teil 8 regelt die Vergabe von Zertifikaten über Betonteile als Rohstoff in der zirkulären Wertschöpfung. Es ist eine privatrechtliche Überwachung und Zertifizierung der Anforderungen an die Ausgangsstoffe und die werkseigene Produktionskontrolle für Betonteile mit Gütezeichen und CertChain-Symbol.
Alle weiterführenden Informationen hierzu sowie das online-Archiv dieser erteilten Zertifikate sind hier enthalten: https://certchain.eu/

Überwachungs- und Zertifizierungsordnung Teil 8: 2022-05

Teil 9 enthält die Richtlinie für für die Erteilung von Produktzertifikaten für Betonelemente „CertStone“ als Schwergewichtsmauerwerk nach allgemeiner Bauartgenehmigung Z-17.13-1270 des Bundesverbands Leichtbeton. Es handelt sich um eine privatrechtliche Ergänzung, die über die Anforderungen der ebenfalls erforderlichen Zertifizierung der werkseigenen Produktionskontrolle (Verfahren 2+) nach EN 771-3 hinaus geht und eine verlässliche Qualitätssicherung und Verwendung ermöglicht.

Überwachungs- und Zertifizierungsordnung Teil 9: 2023-04

Das Verzeichnis Betonteile des Güteschutz Beton enthält die Zuordnung der Verzeichnisnummern zu den unterschiedlichen Arten von Betonteilen und Bauprodukten, für die Zertifikate erteilt werden können.

Verzeichnis Betonteile: 2024-10