Symposium 2014 zur Bauproduktenverordnung BauPVO

Unser Rückblick

Im Folgenden finden Sie eine Zusammenfassung aus der Sicht unseres Mitarbeiters Stefan Zwolinski:

Das Symposium am 13. November 2014 in Berlin stand nahezu vollständig unter dem Zeichen des im Oktober ergangenen Urteils des Europäischen Gerichtshofes EUGH gegen die Bundesrepublik wegen der zusätzlichen Produktanforderungen aus den Bauregellisten.

Inhaltlich wird in dem Urteil die Zulässigkeit von Produktanforderungen, die für die Verwendung von Bauprodukten in Deutschland durch die Bauregellisten des DIBt festgelegt sind, angegriffen. Damit einhergehend u.a. auch die Notwendigkeit, das Übereinstimmungszeichen als Erfüllungszeichen für diese Anforderungen zu verwenden.

Breiten Raum nahmen die Kommentare und Einschätzungen dieses Urteils durch die Teilnehmer der Podiumsdiskussionen ein. Wiederholt wurden folgende Punkte herausgestellt:

  • das Urteil wurde auf der Basis der alten Bauproduktenrichtlinie, die im Juni 2013 abgelöst wurde, gefällt wurde und überhaupt erst vier Monate vor der Einführung der aktuellen gültigen Bauproduktenverordnung noch durch die Kommission eingereicht wurde. Die Auswirkungen auf seine Rechtskraft bezogen auf die BauPVO ist nicht eindeutig gegeben und wird bislang vorauseilend vermutet.
  • das Urteil bezieht sich nicht auf alle Bauprodukte, sondern ausdrücklich auf drei spezielle Fälle von Bauprodukten: thermoplastische Elastomer- Seite 2 Rohrleistungsdichtungen, Dämmstoffe aus Mineralwolle und Tore, Fenster, Außentüren. Dennoch wird eine Signalwirkung interpretiert, die sich auf sämtliche Inhalte der Bauregellisten und damit alle darin enthaltenen Bauprodukte zukünftig beziehen wird.

Im Kern geht es dabei um nicht weniger als um die zukünftigen Nachweise darüber, welche Bauprodukte in Deutschland in Bauwerken verwendet werden dürfen, und woran dieses zu erkennen sein wird.

Daher ist das Thema von zentraler Bedeutung für die Bauwirtschaft, genauso wie für die Immobilienwirtschaft wie Herr Gehry als ein Vertreter dieser Gruppe ausdrücklich darlegte.

Einhellig wurde bekräftigt, dass die Zusatzanforderungen der Bauregellisten durch das Urteil nicht mit sofortiger Wirkung wegfallen, sondern bis auf weiteres bestehen bleiben.

Angesichts der gesamten Tragweite des Urteiles fielen die angebotenen Lösungsvorschläge der Referenten mehr als dürftig aus. Sie beinhalteten vorrangig die Möglichkeit, dass die Hersteller alleine und freiwillig die Verwendbarkeitsanforderungen vollständig nachweisen. Ferner die Absicht, die EUNormen bei den kommenden Überarbeitungen so zu gestalten, dass nationale Zusatzanforderungen für die Verwendbarkeit bereits enthalten sind. Ebenso müsse die in 2016 anstehende Revision der BauPVO grundlegende Verbesserungen enthalten.

Insgesamt zeigte sich wieder einmal, dass Europa und die Kommission lediglich den freien Markt und Warenverkehr ins Visier der Interessen nimmt und die einzelnen Mitgliedsstaaten durch Urteile wie diese bei der Umsetzung von Sicherheit und Qualität im Interesse von Leben, Gesundheit und Umwelt ganz bewusst alleine stehen lässt.

Weitere Themen des Symposiums beschäftigten sich mit der Ressourceneffizienz im Bauwesen und u.a. der Umweltdeklaration, beides Themen, die in neuen Normengenerationen verankert werden.

Sämtliche Vortragsfolien sowie Videoaufzeichnungen des Symposiums können abgerufen werden unter:
Symposium 2014 zur Bauproduktenverordnung BauPVO

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